Reparatur schwieriger als Neubau

Bundesamt veröffentlicht Beschluss zur neuen Friesenbrücke - Bei Wiederherstellung kein Wegerecht


Die Wiederherstellung der beschädigten Friesenbrücke hätte zwar umweltfachliche Vorteile. Doch die bautechnischen Vorteile eines Neubaus überwiegen. Mit dieser Begründung wird eine Einwendung gegen das Projekt zurückgewiesen.  © Foto: Ingenieurbüro Drecoll
Die Wiederherstellung der beschädigten Friesenbrücke hätte zwar umweltfachliche Vorteile. Doch die bautechnischen Vorteile eines Neubaus überwiegen. Mit dieser Begründung wird eine Einwendung gegen das Projekt zurückgewiesen. © Foto: Ingenieurbüro Drecoll

Der geplante Neubau der Friesenbrücke über die Ems von Weener nach Hilkenborg ist »zulassungsfähig«. Das ist der entscheidende bürokratische Begriff im Planfeststellungsbeschluss zu dem Vorhaben, den das Eisenbahn-Bundesamt mit Sitz gestern auf seiner Internetseite veröffentlicht hat (www.eba.bund.de). Auf 81 Seiten legt die Behörde mit Sitz in Bonn dar, wie die unterschiedlichen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abgewogen wurden. Bezugnehmend auf Einwendungen eines Umweltverbands und eines Naturschutzvereins, die für die Wiederherstellung der beschädigten Eisenbahnbrücke plädierten, erwiderte die Bahn, eine Reparatur sei schwieriger als ein Neubau: »Bei der umfänglichen Beschädigung der Bestandsbrücke sei ein Neubau im Vergleich zu einem Bauen im Bestand weniger aufwändig und komplex.« Es heißt, die bautechnischen Vorteile des Neubaus würden die umweltfachlichen Vorteile der Wiederherstellung überwiegen.