Corona-Tests verpflichtend für Erntehelfer Diese Testpflicht gilt, so die Kreisverwaltung in einer Pressemitteilung, für alle Beschäftigten in einem Unternehmen. Der Landkreis Leer regelt die Testpflicht in einer Allgemeinverfügung.
Heikens sauer auf Testfirmen »Erpressung«: Verwaltungschef droht Schritte an - Seriöser Partner in Ditzum