Corona: Hotelier geht leer aus

Urteil: Kein Anspruch auf Versicherung


Trotz Versicherung: Ein Hotelier aus Ostfriesland erhält keine Zahlungen, nachdem er wegen der Corona-Maßnahmen seinen Betrieb vorübergehend schließen muss.  © Foto: pixabay
Trotz Versicherung: Ein Hotelier aus Ostfriesland erhält keine Zahlungen, nachdem er wegen der Corona-Maßnahmen seinen Betrieb vorübergehend schließen muss. © Foto: pixabay

Ein Hotelier aus Ostfriesland hat keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen für seine Verluste, die durch das Beherbergungsverbot entstanden sind. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht in Oldenburg und bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Oldenburg.