Absprachefehler führt zum Brücken-Unfall
Landgericht weist Beschwerde zurück - Kapitän und Lotse bleiben straffrei
Es bleibt dabei: Das Friesenbrücken-Unglück beruht auf einen Absprachefehler. Damit bleibt die Schiffskollision ungesühnt, Kapitän und Lotse werden nicht belangt. Das Landgericht Aurich hat die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Aurich zum Beschluss des Amtsgerichts Leer zurückgewiesen. Die Richter in Leer hatten im August festgestellt, dass das Unglück auf einen Absprachefehler zwischen Brückenwärter, Lotsen und Kapitän beruhe undnicht auf grobes, pflichtwidriges Verhalten zurückzuführen sei.Die Staatsanwaltschaft Aurich hat gegen den 57-jährigen Lotsen sowie gegen den 53-jährigen Kapitän des Frachters »Emsmoon« beim Amtsgericht Leer Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gestellt. Mit Beschluss vom 9. August hat das Amtsgericht Leer diese Anträge zurückgewiesen und ausgeführt, das Unglück habe auf einen Absprachefehler zwischen Brückenwärter, Lotsen und Kapitän beruht. Darin sei kein grob pflichtwidriges Verhalten, sondern allenfalls ein fahrlässiges Handeln des Lotsen und des Kapitäns zu sehen, welches den Tatbestand der Gefährdung des Schiffsverkehrs jedoch nicht erfülle.