Brückenunfall: Amtsgericht wieder am Zug

Doch Strafen für Schiffsführer?


Folgenschwerer Unfall: Die juristische Aufarbeitung der Schiffskollision mit der Friesenbrücke zieht sich hin. © Foto: Mentrup
Folgenschwerer Unfall: Die juristische Aufarbeitung der Schiffskollision mit der Friesenbrücke zieht sich hin. © Foto: Mentrup

Das Strafverfahren wegen der Schiffskollision mit der Friesenbrücke in Weener geht in eine weitere Runde: Der Beschluss des Amtsgerichts Leer wird aufgehoben. Müssen der Kapitän und der Lotse des Frachters »Emsmoon«, der am 3. Dezember 2015 die Friesenbrücke gerammt hatte, doch noch Geldstrafen wegen einer Gefährdung des Schiffsverkehrs berappen? Es spricht einiges dafür, dass das Amtsgericht in Emden über diese Frage entscheiden wird. Denn das Landgericht in Aurich hat gestern einen abweisenden Beschluss des Amtsgerichts in Leer wieder aufgehoben.Der zuständige Richter in Leer hatte zuvor den Erlass der von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafbefehle gegen die Schiffsführer abgelehnt (wir berichteten). Das Amtsgericht Leer sei aber »sachlich nicht zuständig«, erklärte Björn Raap, stellvertretender Pressesprecher des Landgerichts. »Wir haben das Verfahren zur erneuten Prüfung und Entscheidung an das Amtsgericht Leer zurückverwiesen«, so Raap.