Einspruch gegen Straffreiheit
Kollision mit Friesenbrücke: Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein
Nach Auffassung der Strafverfolger ist das Amtsgericht in Leer gar nicht zuständig für die Strafbefehle gegen den Kapitän und den Lotsen. Das Strafverfahren wegen der Schiffskollision mit der Friesenbrücke in Weener geht in die nächste Runde.Die Staatsanwaltschaft in Aurich hat nach eigenen Angaben eine sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Leer eingelegt. Der zuständige Richter hatte den Erlass der beantragten Strafbefehle gegen den Kapitän und des Lotsen des Schiffes abgelehnt (die RZ berichtete). Er geht demnach davon aus, dass ein Missverständnis in der Absprache zwischen dem Schiffsführer und dem Brückenwärter am 3. Dezember 2015 zu dem folgenschweren Unfall geführt hat. Ein grobes Fehlverhalten sieht der Richter nicht.