Vergewaltiger muss für neun Jahre ins Gefängnis
Urteil ist jetzt rechtskräftig
Mit Urteil vom 18. Dezember des vergangenen Jahres hat das Landgericht Aurich den inzwischen 55-jährigen Angeklagten aus Südbrookmerland wegen Vergewaltigung in 51 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und zwei Monaten verurteilt. Die Revision des Angeklagten wurde nunmehr durch den Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat, teilt das Landgericht mit.
Die Kammer hatte festgestellt, dass der Angeklagte im Zeitraum von 2019 bis 2023 die körperlich schwer eingeschränkte 25-jährige Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin in 51 Fällen vergewaltigte. Die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.