65-Jähriger mit Kontaktverbot bestraft
Landgericht sieht keinen Tötungsversuch
Es war kein versuchtes Tötungsdelikt und keine versuchte räuberische Erpressung. Zu diesem Schluss kam die Schwurgerichtskammer nach der Beweisaufnahme im Prozess gegen einen 65-jährigen Angeklagten aus Großefehn. Der Mexikaner wurde dennoch verurteilt, und zwar wegen Körperverletzung in zwei Fällen, vollendeter und versuchter Nötigung, Sachbeschädigung und versuchter Freiheitsberaubung. Das Urteil lautete auf zwei Jahre Freiheitsstrafe mit Bewährung.
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