Ersticken hinterließ kaum Spuren

Totschlag: Opfer leistete fast keine Gegenwehr


Vor dem Landgericht Aurich wird derzeit wegen Totschlags gegen eine 63-Jährige aus Aurich verhandelt.  © Foto: dpa
Vor dem Landgericht Aurich wird derzeit wegen Totschlags gegen eine 63-Jährige aus Aurich verhandelt. © Foto: dpa

Vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Aurich wurde gestern der Prozess gegen eine 63-jährige Auricherin fortgesetzt, die wegen Totschlags angeklagt ist. Die Frau hat zugegeben, ihren 70-jährigen Lebensgefährten am Nachmittag des 5. August mit einem Kissen erstickt zu haben. Der Wert dieses Geständnisses wurde durch das Obduktions-Gutachten des Rechtsmediziners Benedikt Vennemann besonders deutlich. Denn ohne ihr Geständnis wäre der Angeklagten die Tat womöglich nicht nachweisbar gewesen. Etwa 18 Stunden nach der Tat führte der Rechtsmediziner die Autopsie durch. Für sein Gutachten zog er auch ärztliche Behandlungsunterlagen aus der Ubbo-Emmius-Klinik Aurich hinzu. Dort war der 70-Jährige allein im vergangenen Jahr dreimal notärztlich in die Auricher Klinik gebracht.