Kreis hebt Zwangsgeld-Bescheide auf
Einrichtungsbezogene Corona-Impflicht: Verfahren wegen Verstößen »erledigt«
Seit der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gegen das Corona-Virus haben 84 Einrichtungen insgesamt 310 Verstöße beim Landkreis Leer gemeldet. Doch das Instrument des Zwangsgeldes, mit dem das Gesundheitsamt auf die Einhaltung der Pflicht drängte, hielt der rechtlichen Prüfung nicht stand. Die Konsequenz, so Pressesprecher Philipp Koenen auf Anfrage der RZ: »Tatsächlich ist kein einziges Zwangsgeld bezahlt worden.« Auf Basis eines Beschlusses des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes (OVG) seien 44 Bescheide wieder aufgehoben worden, erklärte Koenen. »Erledigt« hätten sich aufgrund der Gerichtsentscheidung insgesamt 138 Verfahren. Denn in 133 Fällen sei ein Zwangsgeld angedroht, in fünf Fällen auch verhängt worden. »Wir sind der Empfehlung des Landes gefolgt und haben das Zwangsgeld jeweils auf 1500 Euro festgesetzt«, so Koenen.