Ungeimpfte dürfen nicht mitspielen

Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg beeinflusst lediglich Regelungen für Individualsportler


Ungeimpfte Mannschaftssportler dürfen auch weiterhin nicht an Wettkämpfen teilnehmen. Fußball darf beispielsweise nur ausgeübt werden, wenn mindestens 1,5 Meter Abstand gehalten werden.  © Symbolfoto: Pixabay
Ungeimpfte Mannschaftssportler dürfen auch weiterhin nicht an Wettkämpfen teilnehmen. Fußball darf beispielsweise nur ausgeübt werden, wenn mindestens 1,5 Meter Abstand gehalten werden. © Symbolfoto: Pixabay

Die Landesregierung Niedersachsens hat die Corona-Verordnungen angepasst nachdem das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit Beschluss vom 25. Januar die 2G-Plus-Regelung für die Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel vorläufig außer Vollzug gesetzt hatte.