Frieden kostet Zeit und Geld

Neues Gesetz: Grundbesitzer können Jagd verbieten lassen


Wildes Treiben auf eigenem Grund und Boden: Eigentümer von Flächen können die Jagd verbieten lassen. © RZ-Archiv
Wildes Treiben auf eigenem Grund und Boden: Eigentümer von Flächen können die Jagd verbieten lassen. © RZ-Archiv

Wer Frieden auf seinem Grund und Boden haben will, darf den Papierkrieg nicht scheuen - und muss tief in die Tasche greifen. Eine Novellierung des Bundesjagdgesetzes erlaubt Grundstückseigentümern, dass sie aus Gewissensgründen eine Jagd auf ihren Flächen untersagen können. Auch im Rheiderland wollen Landbesitzer diese Möglichkeit nutzen.