Baustopp: Kreis ist am Ruder
Behörde für alle Verfahren zuständig - Alter Bebauungsplan gilt
Im Fall »Baustopp im Hessepark« hat jetzt der Landkreis Leer das Heft des Handelns in der Hand: Die Behörde ist ab sofort für alle Verfahren im Zusammenhang mit dem?Bauvorhaben zuständig. Dabei wird der geltende Bebauungsplan die Grundlage bilden. Damit dürfte eine baldige Baugenehmigung für das betreffende Einfamilienhaus eher unwahrscheinlich sein, denn aufgrund eben dieses Bebauungsplanes war der Baustopp in der Straße »Im Hessepark« verhängt worden.
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