Rolle rückwärts im Brücken-Verfahren
Verteidiger der Schiffsführer rügen fehlende Anhörung - Doch Leer zuständig?
Die juristische Aufarbeitung der Schiffskollision mit der Friesenbrücke in Weener zieht sich weiter in die Länge. Im Wirrwarr um die gerichtliche Zuständigkeit könnte es dazu kommen, dass erneut am Amtsgericht in Leer über Geldstrafen für Kapitän und Lotsen befunden wird. Dort hatte ein Richter allerdings bereits Mitte August einen beantragten Strafbefehl abgelehnt.Zu der Rolle rückwärts kommt es durch einen offensichtlichen Fehler des Landgerichts in Aurich. Das hatte eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluss des Amtsgerichts Leer zugelassen, ohne zuvor die Verteidigung der Schiffsführer dazu anzuhören. »Die Verteidigung hat sich deshalb gemeldet, nachdem sie den Beschluss erhalten hat«, erklärte Landgerichtssprecher Jürgen Rohlfs gestern auf Anfrage der RZ.