Brücken-Unfall: Gericht lehnt Strafbefehle ab
Kapitän und Lotse bleiben womöglich straffrei
Der zuständige Richter des Amtsgerichts Leer sieht kein grobes Fehlverhalten der Schiffsführer. Die Staatsanwaltschaft kann Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Das Strafverfahren wegen der Schiffskollision mit der Friesenbrücke in Weener hat eine überraschende Wendung genommen: Der zuständige Richter des Amtsgerichts Leer hat den Erlass der beantragten Strafbefehle gegen den Kapitän und den Lotsen des Frachters »Emsmoon« abgelehnt. Das teilte Gerichtssprecher Heiko Brahms gestern auf Anfrage der RZ mit. Somit könnten die Schiffsführer straffrei bleiben.Wie berichtet, hatte die Staatsanwaltschaft in Aurich dem 53-jährigen Kapitän und dem 57-jährigen Lotsen nach monatelangen Ermittlungen eine Gefährdung des Schiffsverkehrs zur Last gelegt und deshalb Geldstrafen in nicht genannter Höhe gefordert. Die Voraussetzung für den ermittelten Tatbestand sei ein »grob pflichtwidriges Verhalten«, erklärte der Gerichtssprecher. »Dieses besondere Maß der Pflichtvergessenheit sieht der zuständige Richter nicht.«