Haftung für Reeder beschränkt

Brücken-Kollision: Versicherung muss wohl maximal vier Millionen Euro zahlen


Bei dem Unfall am 3. Dezember wurde die Seeschifffahrtsklappe der Friesenbrücke stark deformiert. © Foto: Mentrup
Bei dem Unfall am 3. Dezember wurde die Seeschifffahrtsklappe der Friesenbrücke stark deformiert. © Foto: Mentrup

Die Kosten für die Reparatur der bei einer Schiffskollision zerstörten Friesenbrücke in Weener schätzt die Bahn AG auf 20 Millionen Euro. Im Falle eines Neubaus müssen nach Angaben des Unternehmens rund 70 Millionen Euro aufgebracht werden. Doch die Versicherung der Reederei wird voraussichtlich nur maximal vier Millionen Euro auszahlen müssen. Der Grund ist eine Besonderheit des internationalen Seerechts, das eine Haftungsbeschränkung für Reeder vorsieht.Die RZ hat sich die Rechtslage von Prof. Dr. jur. Mathias Münchau erläutern lassen. Der Emder ist Experte für maritimes Recht und hält Vorlesungen am Institut für Seefahrt der Hochschule Emden-Leer. Er verweist auf ein internationales Übereinkommen aus dem Jahre 1976, nach dem die Haftung beschränkt wird - und zwar gestaffelt nach der Bruttoraumzahl (BRZ) eines Schiffes. Für Schiffe mit bis zu 2000 BRZ beläuft sich die Mindestsumme demnach auf 1,51 Millionen sogenannter Sonderziehungsrechte des Internationalen Währungsfonds (IWF). Dabei handelt es sich um eine künstliche, 1969 vom IWF eingeführte Währung, die international als Zahlungsmittel verwendet werden kann. Sie wird nicht an Devisenmärkten gehandelt, sondern auf IWF-Konten wie ein Buchkredit geführt. Auch der Wechselkurs wird vom IWF festgesetzt.