Heizkraftwerk in der Insolvenz

Amtsgericht setzt in Papenburg vorläufigen Verwalter ein


Das Amtsgericht Meppen hat für die Betreibergesellschaft des Papenburger Biomasseheizkraftwerks ein vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet.  © Archivfoto: Szyska
Das Amtsgericht Meppen hat für die Betreibergesellschaft des Papenburger Biomasseheizkraftwerks ein vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet. © Archivfoto: Szyska

Im Papenburger Biomasse-Heizkraftwerk hat seit dieser Woche ein vorläufiger Insolvenzverwalter das Sagen: Das Amtsgericht Meppen hat diesen Schritt für das offenbar in finanzielle Schieflage geratene Energieunternehmen EEV BioEnergie als Betreiber des Kraftwerks angeordnet.