»Tun Sie etwas gegen Ihre Aggressionen«

Kindesmissbrauchsprozess: Angeklagter im Berufungsverfahren freigesprochen


Der Angeklagte wurde in dem Berufungsverfahren freigesprochen.  © Foto: RZ-Archiv
Der Angeklagte wurde in dem Berufungsverfahren freigesprochen. © Foto: RZ-Archiv

Durch fremde Hand, das stand für Rechtsmediziner Benedikt Vennemann nach der Untersuchung fest, war ein vierjähriger Junge erheblich verletzt worden. Hämatome an den Ohren, eindeutige Zeichen von Würgen und eine blutende Riss- oder Schnittwunde am Penis waren eindeutige Zeichen von schwerer Kindesmisshandlung. Das Kind war am Abend des 30. Juli 2012 von der Mutter und ihrem damaligen Lebensgefährten mit diesen Verletzungen ins Krankenhaus gebracht worden.