Kein Ersatz für Flutschaden

Ems-Sperrwerk letztmals 2008 wegen Hochwassers geschlossen


Sieben Mal wurde das Ems-Sperrwerk zwischen Nendorp und Gandersum seit seiner Inbetriebnahme im September 2002 geschlossen, um eine schwere Sturmflut zu kehren. Am vergangenen Donnerstag war das nicht der Fall. Fotos: Hanken, privat (3) © Foto: Hanken
Sieben Mal wurde das Ems-Sperrwerk zwischen Nendorp und Gandersum seit seiner Inbetriebnahme im September 2002 geschlossen, um eine schwere Sturmflut zu kehren. Am vergangenen Donnerstag war das nicht der Fall. Fotos: Hanken, privat (3) © Foto: Hanken

Mittlerweile ist es knapp vier Jahre her, dass das Ems-Sperrwerk aus Gründen des Küstenschutzes geschlossen wurde. Letztmals entschied sich der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft-, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) am 1. März 2008 dafür, eine Sturmflut mit dieser Hilfe zu kehren. Bei der Flut am vergangenen Donnerstag verzichtete die Behörde darauf.  Daraus ergibt sich für geschädigte Anrainer wie die Betreiber der Jemgumer Gaststätte »Luv up« allerdings kein Anspruch auf Schadensersatz.