Schwarzarbeit: Leeranerin muss 18.000 Euro Sozialhilfe zurückzahlen

Einkünfte für Tätigkeit in Fischrestaurant nicht korrekt angegeben


Nach Überzeugung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen in Celle hat die Beschuldigte von 2007 bis 2013 in einem Fischrestaurant regelmäßig gearbeitet. © Foto: Stratenschulte (dpa)
Nach Überzeugung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen in Celle hat die Beschuldigte von 2007 bis 2013 in einem Fischrestaurant regelmäßig gearbeitet. © Foto: Stratenschulte (dpa)

Eine Frau aus Leer muss 18.000 Euro Sozialhilfe zurückzahlen, weil sie schwarz gearbeitet hat. Nach Überzeugung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen in Celle hat sie von 2007 bis 2013 in einem Fischrestaurant regelmäßig gearbeitet, den Behörden gegenüber jedoch fälschlich erklärt, sie arbeite lediglich als Aushilfe und verdiene nur 100 Euro im Monat. Zwar lasse sich das genaue Einkommen der Frau rückblickend nicht sicher feststellen, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Jedoch müsse ein Leistungsbezieher in einer solchen Konstellation so behandelt werden, als habe keine Hilfebedürftigkeit bestanden. Zudem habe sie nicht hinreichend an der Aufklärung mitgewirkt und versucht, ihre Einkünfte zu verschleiern. (AZ.: L 13 AS 152/23)