Uralt-Vertrag erlaubt keine Windkraft

Vereinbarung von 1824 gilt bis heute


Vier Regierungsvertreter der Niederlande und drei aus dem Königreich Hannover hatten sich am 2. Juli 1824 zur Unterzeichnung des Vertrags in Meppen getroffen. © Foto: Niedersächsisches Landesarchiv
Vier Regierungsvertreter der Niederlande und drei aus dem Königreich Hannover hatten sich am 2. Juli 1824 zur Unterzeichnung des Vertrags in Meppen getroffen. © Foto: Niedersächsisches Landesarchiv

Ein vor gut 200 Jahren abgeschlossener Vertrag verhindert den möglichen Bau von Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen entlang der deutsch-niederländischen Grenze. »Direkt betroffen ist bei uns das Grenzgebiet in der Gemeinde Bunde«, bestätigte Philipp Koenen, Pressesprecher des Landkreises Leer, gestern auf Anfrage der RZ, dass die Regelungen des 1824 vereinbarten »Meppener Grenztraktats« bis heute gültig sind.