Räuber muss vier Jahre ins Gefängnis
Bewährungsstrafe und Antiaggressionstraining für jungen Mittäter
Der Prozess um zwei Raubtaten in Wiesmoor ist vor dem Landgericht Aurich mit dem Urteil gegen drei Angeklagte abgeschlossen worden. Ein 24-Jähriger, der an beiden Taten im August und September vergangenen Jahres beteiligt war, erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und muss weiterhin in Untersuchungshaft bleiben. Der 25-jährige Mitangeklagte, dem nur eine Tat zur Last gelegt wurde, kam mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten davon. Er muss als Auflage 2400 Euro an die Opferhilfe zahlen. Bezüglich des mit 18 Jahren jüngsten Angeklagten wendete die 1. Große Jugendkammer das Jugendstrafrecht an, sprach eine Verwarnung aus und ordnete einen vierwöchigen Dauerarrest an. Außerdem muss der Heranwachsende an einem Antiaggressionskurs teilnehmen.