Leeranerin mit gesteigertem Aggressionspotenzial

54-Jährige soll andere Frauen beleidigt und verletzt haben – Leidet Angeklagte an Psychosen?


Das Landgericht muss die Frage klären, ob die Angeklagte im Falle einer Verurteilung überhaupt strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden darf. © Archivfoto: Hanken
Das Landgericht muss die Frage klären, ob die Angeklagte im Falle einer Verurteilung überhaupt strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden darf. © Archivfoto: Hanken

Frauen spielten im Prozess vor dem Landgericht Aurich wegen Körperverletzungsdelikten und Beleidigungen die dominierende Rolle. Bei der Angeklagten handelt es sich um eine 54-Jährige aus Leer, die in den angeklagten fünf Fällen ausschließlich Geschlechtsgenossinnen Leid zugefügt haben soll. Ob die Leeranerin dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann, ist allerdings fraglich. Sie soll seit zwölf Jahren unter einer Psychose leiden. Deshalb muss das Gericht prüfen, ob die Unterbringung in einer forensischen Klinik notwendig ist.