Vier Jahre Gefängnis für drei Einbrüche

51-jähriger Angeklagter wird in einer Entziehungsanstalt untergebracht


Für vier Jahre ins Gefängnis mit ein 51-Jähriger, den das Landgericht Aurich jetzt wegen Einbrüchen verurteilt hat.  © Foto: dpa
Für vier Jahre ins Gefängnis mit ein 51-Jähriger, den das Landgericht Aurich jetzt wegen Einbrüchen verurteilt hat. © Foto: dpa

Drei Einbrüche in Großheide und die damit verbundenen Diebstähle ahndete das Landgericht Aurich mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und ordnete die Unterbringung des 51-jährigen Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an. Der Angeklagte reagierte sichtlich sauer und blickte während der Urteilsbegründung aus dem Fenster. »War’s das?«, fragte er kurz angebunden und verließ den Gerichtssaal. Die Rechtsbelehrung wird er wohl nicht mehr gehört haben.