Automatenshops fallen nicht unter Feiertagsschutz
Oberverwaltungsgericht gibt Papenburgern recht
Automatenshops dürfen nach einer Entscheidung des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes auch an Sonn- und Feiertagen unbeschränkt öffnen. Der 7. Senat des Gerichtes in Lüneburg gab damit der Betreiberin eines solchen Shops in Papenburg recht, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Sie hatte sich gegen eine Beschränkung durch die Stadt gewehrt.
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