Automatenshops fallen nicht unter Feiertagsschutz

Oberverwaltungsgericht gibt Papenburgern recht


Der Shop in Papenburg ist mit elf verschiedenen Warenautomaten bestückt. © Bayer (dpa/Symbolfoto)
Der Shop in Papenburg ist mit elf verschiedenen Warenautomaten bestückt. © Bayer (dpa/Symbolfoto)

Automatenshops dürfen nach einer Entscheidung des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes auch an Sonn- und Feiertagen unbeschränkt öffnen. Der 7. Senat des Gerichtes in Lüneburg gab damit der Betreiberin eines solchen Shops in Papenburg recht, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Sie hatte sich gegen eine Beschränkung durch die Stadt gewehrt.