Mit Kissen erstickt: Frau zu acht Jahren Haft verurteilt

Angeklagte nimmt das Urteil an


Beim Prozess in Aurich: Die 63-jährige Angeklagte (links) sitzt neben ihrem Verteidiger Michael Schmidt in einem Saal des Landgerichts. © Foto: Stock (dpa)
Beim Prozess in Aurich: Die 63-jährige Angeklagte (links) sitzt neben ihrem Verteidiger Michael Schmidt in einem Saal des Landgerichts. © Foto: Stock (dpa)

Die 63-jährige Auricherin, die ihren 70-jährigen Lebensgefährten am 5. August 2024 mit einem Kissen erstickt hat, wurde von der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Aurich wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Als Richter Björn Raap die Angeklagte über ihr Recht zur Revision aufklärte, schüttelte die Auricherin heftig den Kopf. „Sie nimmt das Urteil an“, teilte Verteidiger Michael Schmidt mit. Da auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichtete ist das Urteil schon jetzt rechtskräftig.