Automatenshops: Debatte um Öffnungszeit
Kiosk ohne Personal in Papenburg muss Sonntagsöffnung beschränken – Regelung bei digitalen Rheiderland-Läden anders
Ein Automatenshop in Papenburg darf nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück an Sonn- und Feiertagen maximal drei Stunden öffnen. Auch wenn in dem Shop kein Personal arbeite, sei die geschützte Sonn- und Feiertagsruhe beeinträchtigt, begründeten die Richter und lehnten einen Eilantrag gegen eine Anordnung der Stadt Papenburg ab. Noch ist die Entscheidung nicht rechtskräfitg, aber unweigerlich stellt sich die Frage, ob auch andere autonom betriebene Läden in Zukunft von der Regelung betroffen sein könnten. Im Rheiderland haben die kürzlich eröffnete »cBox« in Bingum oder der Selbstbedienungsladen »SechzehnSieben« der Fleischerei Leggedör nämlich ein auf den ersten Blick ähnliches Konzept. Die RZ hat nachgehakt.
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