32-Jähriger kommt in die Psychiatrie

65-Jährige in Hage getötet- Angeklagter ist nicht schuldfähig


Der 32-jährige Angeklagte ist schuldunfähig, er wurde deshalb von der Schwurgerichtskammer des Landgerichs Aurich vom Vorwurf des Toschlags freigesprochen und kommt dauerhaft in eine psychiatrische Klinik.  © Foto: Hanken
Der 32-jährige Angeklagte ist schuldunfähig, er wurde deshalb von der Schwurgerichtskammer des Landgerichs Aurich vom Vorwurf des Toschlags freigesprochen und kommt dauerhaft in eine psychiatrische Klinik. © Foto: Hanken

Die juristische Aufarbeitung des tragischen und grausamen Todes einer 65-jährigen Hagerin in der Nacht zum 21. Januar ist beendet. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Aurich hat den 32-jährigen Angeklagten wegen Schuldunfähigkeit vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen.