Eine erfolgreiche Therapie ist die letzte Chance für den 41-Jährigen
Auricher wurde bereits in 14 Fällen wegen Gewalttaten verurteilt - Jetzt ordnet das Gericht eine Sicherheitsverwahrung an
Das Landgericht Aurich hat sich bei der Verurteilung eines alkoholabhängigen Gewalttäters aus Aurich aller Mittel bedient, die das Strafrecht zur Verfügung stellt. Der 41-jährige Angeklagte wurde wegen Körperverletzung in zwei Fällen sowie Hausfriedensbruch zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Bestehen blieb die dort angeordnete Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Das Landgericht fügte nun auch noch die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung hinzu.
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