Grünes Licht fürs Hüftgelenk

Klinikum Leer erhält nach Prüfung durch Medizinischen Dienst positiven Bescheid


Um Eingriffe rund um Hüftgelenksprothesen vornehmen zu dürfen, müssen Krankenhäuser die Kriterien einer Qualitätsrichtlinie erfüllen.  © Symbolfoto: Lübke (dpa)
Um Eingriffe rund um Hüftgelenksprothesen vornehmen zu dürfen, müssen Krankenhäuser die Kriterien einer Qualitätsrichtlinie erfüllen. © Symbolfoto: Lübke (dpa)

Das Klinikum Leer darf Schenkelhalsbrüche weiterhin operativ versorgen und auch andere Eingriffe rund um Hüftgelenksprothesen vornehmen. Denn es hat nach eigenen Angaben als einziges Krankenhaus im Nordwesten sofort nach der Prüfung ohne weitere Auflagen einen positiven Bescheid zur Einhaltung der entsprechenden Qualitätsrichtlinie erhalten. Dabei handelt es sich um die sogenannte QSFFx-­Richtlinie, in der die Kriterien zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur geregelt sind.