Gericht stoppt Wolfsjagd

Genehmigung des Landkreis Leer »voraussichtlich rechtswidrig«


Wolfschutz geht vor Deichschutz? So kann man den Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg interpretieren, der dem Einspruch der »Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V.« stattgegeben hat. RZ-Karikaturist Thomas Trey hat das mit spitzer Feder in Szene gesetzt.  © RZ-Karikatur: Thomas Trey
Wolfschutz geht vor Deichschutz? So kann man den Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg interpretieren, der dem Einspruch der »Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V.« stattgegeben hat. RZ-Karikaturist Thomas Trey hat das mit spitzer Feder in Szene gesetzt. © RZ-Karikatur: Thomas Trey

Der Jagd-Stopp auf den Jemgumer Wolf bleibt bestehen. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat dem Eilantrag gegen die Ausnahmegenehmigung des Landkreises Leer stattgegeben. Die Richter kommen zu dem Schluss, dass die Genehmigung »voraussichtlich rechtswidrig« war - aus mehreren Gründen. Es zeigt sich damit auch: Der Deichschutz und die besondere Situation im Rheiderland spielen keine Rolle bei dem Thema. Wie berichtet, hatte die »Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V.« in Essen Widerspruch gegen die Abschussfreigabe des Landkreses eingelegt. Diese Ausnah­me­genehmigung galt seit Freitag, dem 8. November, und bezog sich zeitlich befristet auf den Abschuss eines Wolfs innerhalb eines Radius vom 1.000 Metern um das letzte Rissereignis innerhalb der Gemeinde Jemgum. Hier bereits sieht das Verwaltungsgericht einen Formfehler: »Der Landkreis hat darauf verzichtet, die Ausnahmegenehmigung auf den schadensverursachenden Wolf zu beziehen«, heißt es in einer Mitteilung der Oldenburger Justizbehörde vom Montag. Will heißen: es ist nicht auszuschließen, dass theoretisch auch ein anderer Wolf getötet werden könnte, der sich im Umkreis des letzten Rissereignisses aufhält. Das würde den rechtlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes und der europäischen Vorgaben für ein Schnellabschussverfahren widersprechen, argumentiert das Gericht.