Jagd auf Wolf ausgesetzt

Verwaltungsgericht erlässt Beschluss - Schafhalter wollen Weg am Deich sperren


Der Jemgumer Wolf - hier ein Beispielfoto - darf vorerst nicht getötet werden.  © Pixabay (Symbolfoto)
Der Jemgumer Wolf - hier ein Beispielfoto - darf vorerst nicht getötet werden. © Pixabay (Symbolfoto)

Der Jemgumer Wolf bleibt vorerst unbehelligt. Die von der Kreisbehörde in Leer erteilte Genehmigung zum Abschuss de Raubtiers wurde zunächst ausgesetzt. Nachdem die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe mit Sitz in Essen am Freitag juristisch gegen die Ausnahmegenehmigung vorgegangen war, erließ das Verwaltungsgericht Oldenburg am Samstag einen sogenannten Hängebeschluss. Dem Landkreis wurde aufgegeben, bis zu einer Entscheidung in dem Verfahren keinen Gebrauch von der Abschussgenehmigung zu machen, teilte Gerichtssprecherin Cornelia Alberts mit.