Gutachten zieht Notwehr in Zweifel

Prozess um tödliche Messerstiche in Weener


Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Weeneraners am Landgericht Aurich wurde ein rechtsmedizinisches Gutachten vorgestellt. © Penning (dpa/Symbolfoto)
Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Weeneraners am Landgericht Aurich wurde ein rechtsmedizinisches Gutachten vorgestellt. © Penning (dpa/Symbolfoto)

Die Luft wird immer dünner für den 52-jährigen Angeklagten aus Weener, der vor dem Landgericht Aurich wegen Totschlags angeklagt ist. Das rechtsmedizinische Gutachten lässt Zweifel daran aufkommen, dass der Angeklagte in Notwehr handelte, wie er in seiner Einlassung behauptete. Er war am Nachmittag des 27. Januar in die Wohnung des Opfers in Weener eingedrungen. Es gab ein Gerangel in deren Folge das Oper an Messerstichen starb. Der Angeklagte gab vor Gericht an, dass er dem Mann nur einmal in Nähe des Fußes und einmal in den Oberschenkel gestochen habe, weil der 37-Jährige mit einem Fleischerbeil immer wieder auf seinen Kopf eingeschlagen habe.