Missbrauchsprozess: Ein Freispruch aus Mangel an Beweisen

37-Jähriger soll sich an Kindern vergangen haben - Die Aussagen der Opfer waren juristisch nicht verwertbar


Das Landgericht Aurich hat jetzt im Prozess gegen einen 37-Jährigen wegen Misshandlung und sexuellen Missbrauchs auf einen Freispruch aus Mangel an Beweisen entschieden.  © Foto: Hanken
Das Landgericht Aurich hat jetzt im Prozess gegen einen 37-Jährigen wegen Misshandlung und sexuellen Missbrauchs auf einen Freispruch aus Mangel an Beweisen entschieden. © Foto: Hanken

Einen Freispruch verkündete das Landgericht Aurich jetzt im Prozess gegen einen 37-jährigen Angeklagten, dem Misshandlung und zum Teil sexueller Missbrauch der Kinder seiner ehemaligen Lebensgefährtin, aber auch seiner leiblichen Kinder in der Samtgemeinde Holtriem zur Last gelegt wurde. Es war kein Freispruch aus erwiesener Unschuld, sondern weil die Taten juristisch nicht nachgewiesen werden konnten. »Ich weiß, dass es für Sie schwierig ist«, wandte sich Richter Bastian Witte an die Erziehungsberechtigten. »Es heißt nicht, dass es nicht stattgefunden hat. Es heißt nur, dass es juristisch nicht feststellbar ist«, erklärte er das Urteil. Es wird die Mütter nicht getröstet haben. Sie traf der Freispruch wohl wie ein Schlag in die Magengrube.