Gericht entscheidet über Fohlen von Leihstute
Klage über Besitzverhältnisse abgewiesen
Das Landgericht Aurich hat die Klage eines Mannes über die Besitzverhältnisse eines durch künstliche Befruchtung erzeugten Fohlens abgewiesen. Der Kläger habe seine Stute künstlich besamen lassen wollen, teilte das Gericht mit. Das Fohlen sollte jedoch von einer Leihstute ausgetragen werden, die ihm von den Besitzern zur Verfügung gestellt wurde. Dazu wurde eine befruchtete Eizelle von der Stute des Klägers in die Leihstute übertragen. Bei einer Untersuchung habe jedoch ein Tierarzt festgestellt, dass der Embryonentransfer gescheitert sei, so das Gericht. Deswegen gab der Mann die Leihstute wieder an ihre Besitzer zurück.
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