Versunken im Drogensumpf: Freiheitsstrafe von fast sieben Jahren
Schuldspruch wegen versuchter besonders schwerer Erpressung und Einbruchdiebstahl - Unterbringung in Erziehungsanstalt angeordnet
Zwei erhebliche Straftaten, die der Beschaffungskriminalität zugeordnet werden können, brachten einem 44-jährigen Papenburger eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten ein. Das Landgericht Aurich, das den Angeklagten wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung und Wohnungseinbruchdiebstahl verurteilte, ordnete außerdem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Der Haftbefehl wegen Fluchtgefahr blieb in Vollzug.
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