Tätigkeitsverbote für Impfverweigerer

Landkreis Leer reagiert auf Verstöße gegen einrichtungsbezogene Pflicht


Aufgrund von Verstößen gegen die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht im Pflege- und Gesundheitswesen hat der Landkreis Leer inzwischen zehn Betretungs- beziehungsweise Tätigkeitsverbote ausgesprochen. © Pixabay (Symbolfoto)
Aufgrund von Verstößen gegen die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht im Pflege- und Gesundheitswesen hat der Landkreis Leer inzwischen zehn Betretungs- beziehungsweise Tätigkeitsverbote ausgesprochen. © Pixabay (Symbolfoto)

Zur Durchsetzung der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht im Pflege- und Gesundheitswesen hat der Landkreis Leer inzwischen zehn Betretungs- beziehungsweise Tätigkeitsverbote gegen Impfverweigerer ausgesprochen. Das teilte Behördensprecher Jens Gerdes auf Anfrage der RZ mit. Diese Verbote werden nur dann ausgesprochen, wenn auch der Arbeitgeber nach einer Anhörung nicht einwendet, dass dadurch die Patientenversorgung in der jeweiligen Einrichtung nicht mehr gewährleistet werden könne, betonte Gerdes.