»Booster« ist nicht gleich »Booster«

Voller Impfschutz mit »Johnson & Johnson«-Impfstoff erst nach drittem Pieks


Menschen, die nach der ersten Impfung mit »Johnson & Johnson« eine zweite Impfung erhalten haben, werden rechtlich gesehen nicht länger als »geboostert« betrachtet.  © Foto: dpa
Menschen, die nach der ersten Impfung mit »Johnson & Johnson« eine zweite Impfung erhalten haben, werden rechtlich gesehen nicht länger als »geboostert« betrachtet. © Foto: dpa

Einmal »rin«, alles drin? Von wegen! Wer hoffte, mit dem Corona-Impfstoff von »Johnson & Johnson« mit einem Schlag (oder besser Stich) seinen Impfschutz bekommen zu haben, wird nun enttäuscht. Eine neue Regelung vom Bund erkennt eine zweite Impfung danach noch nicht als Auffrischung an. Der »Booster-Effekt« ist erst nach einer dritten Impfung gegeben. Diese Neuregelung des Bundes bedeutet, dass Menschen, die nach der ersten Impfung mit  »Johnson & Johnson«  eine zweite Impfung erhalten haben, rechtlich nicht länger als »geboostert« betrachtet werden können. Sie müssten sich daher im Rahmen der 2Gplus-Regelungen nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung auch testen lassen. Auch eine RZ-Leserin aus Weener erfuhr dies auf Nachfrage beim Landkreis Leer und zeigt sich verärgert: »Es ist ein Kuddelmuddel.« Beim Hausarzt habe man nach der zweiten Impfung mit »Johnson« noch die Auskunft erhalten, man sei damit geboostert, berichtet sie. Nun gilt das nicht mehr.