Auffrischungsimpfungen für Kinder ab zwölf Jahren möglich
Drei Monate nach Grundimmunisierung
Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren können ab sofort durch die Mobilen Impfteams des Landkreises Leer drei Monate nach der Grundimmunisierung eine Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 erhalten. Das teilte die Kreisverwaltung heute mit. Bisher waren Auffrischungsimpfungen (Booster) erst ab 18 Jahren möglich. Ab sofort können auch Personen ab zwölf Jahren die Impfaktionen des Landkreises für eine Auffrischungsimpfung besuchen. Bei Booster-Impfungen von Zwölf- bis 17-Jährigen ist ein ärztliches Aufklärungsgespräch mit den Jugendlichen bzw. deren Sorgeberechtigten zwingend notwendig. Zudem weist der Landkreis Leer darauf hin, dass bei der Impfung Minderjähriger bis einschließlich 15 Jahren eine erziehungsberechtigte Person die Einwilligungserklärung zur Impfung unterschreiben muss. Für die Impfung von 16- und 17-Jährigen ist keine Unterschrift der Eltern erforderlich.