Verzehr nur für Geimpfte und Genesene
Weihnachtsmarkt in Leer mit verschärften Corona-Regeln
Fast zeitgleich mit der Eröffnung hat die Stadtverwaltung heute Mittag die Vorschriften für den Weihnachtsmarkt in Leer verschärft. Der Nachweis eines negativen Corona-Tests reicht an den Verzehrständen nicht mehr aus, es gilt die 2G-Regel (geimpft oder genesen). »Für den Kauf von Speisen und Getränken, egal ob zum Verzehr vor Ort oder zum Mitnehmen, müssen ein Impf- oder Genesungsnachweis und der Personalausweis vorlegt werden«, teilte Stadtsprecherin Sabine Dannen mit. Ein Bummel über den Markt sei indes grundsätzlich allen Personen möglich - »unabhängig von ihrem Impfstatus«.
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