Mehr als ein Bürgertest pro Woche möglich - auch für Grenzpendler

Deutsche Staatsbürgerschaft keine Voraussetzung für die Teilnahme - Ratsuchende bekamen falsche Informationen


Seitdem ein Testnachweis für die Einreise nach Deutschland erforderlich ist, hat der Autoverkehr am Grenzübergang in Bunderneuland merklich nachgelassen. © Foto: Kuper
Seitdem ein Testnachweis für die Einreise nach Deutschland erforderlich ist, hat der Autoverkehr am Grenzübergang in Bunderneuland merklich nachgelassen. © Foto: Kuper

Wer hat denn nun Anspruch auf eine sogenannte »Bürgertestung«, die im Rheiderland außer bei den Hausärzten in Weener auch bei den Teststationen im Krankenhaus »Rheiderland« (Klinikum) und ab heute am Friesenbad (Stadt Weener/DRK) gratis durchgeführt werden? Nachdem zu diesem Thema aufgrund unterschiedlicher Auskünfte immer noch Unklarheiten bestanden, ob zum Beispiel ein zweiter wöchentlicher Test bezahlt werden müsste oder ob auch Grenzpendler aus den Niederlanden Anspruch darauf haben, fragte die RZ nach beim Gesundheitsministerium in Hannover. »Bürgertestungen nach der Coronavirus-Test-Verordnung können im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche in Anspruch genommen werden, das heißt im Rahmen der Verfügbarkeit auch mehr als einmal pro Woche«, antwortete die stellvertretende Pressesprecherin Stefanie Geisler. Die deutsche Staatsbürgerschaft sei keine Voraussetzung für die Teilnahme; diese bestehe uneingeschränkt. Der bewusste Paragraph lautet kurz und knapp: »Asymptomatische Personen haben Anspruch auf Testung mittels PoC-Antigen-Tests.« Somit könnten auch Grenzpendler, wie im Prinzip jeder andere Anspruchsberechtigte, sich im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten ebenfalls mehrmals wöchentlich testen lassen und würden für die Grenzpendler grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten entstehen.