Miese Masche: Schockanrufe in Bunde
Polizei warnt vor Betrügern
Mit sogenannten Schockanrufen bei insgesamt drei Familien in Bunde haben Betrüger versucht, angebliche Kautionszahlungen zu ergaunern.
Wie die Polizei heute mitteilte, ereigneten sich die Taten am Dienstag in zwei Fällen um zirka 12.45 Uhr und einmal um 14 Uhr. Im ersten Fall meldete sich eine weinende unbekannte weibliche Person bei einer 53-jährigen Frau und ihrem 55-jährigen Ehemann aus Bunde. Die Anruferin gab vor, die Tochter des Ehepaares und in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt zu sein. Direkt danach meldete sich eine weitere weibliche Person, die vortäuschte, eine Polizeibeamtin zu sein. Sinngemäß wurde dem Ehepaar vorgespielt, dass die Tochter einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht hätte und eine sechsmonatige Untersuchungshaft antreten müsse. Eine Freilassung wäre nur bei der Zahlung einer Kaution von 29.000 Euro möglich, die nach der Hauptverhandlung zurückgezahlt werden würde. Nach Rückfragen durch die 53-jährigen Bunderin wurde das Gespräch beendet.
Im gleichen Zeitraum wurde eine 68-jährige Frau aus Bunde angerufen, bei der sich eine Frau als Enkelin ausgab und ebenfalls von einem Unfall berichtete. Dieser Anruf wurde von der Bunderin beendet. Die 68-Jährige stellte auch fest, dass die Anrufernummer sich nicht zurückverfolgen ließ. Ein weiterer Anruf um 14 Uhr erfolgte bei einem Bunder Ehepaar. Auch hier meldete sich eine weinende Frau, die vorgaukelte, die Tochter zu sein und in Schwierigkeiten zu stecken. Diesmal behauptete eine weitere weibliche Stimme, sie sei Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Göttingen. Wieder wurde die Zahlung einer Kaution zur Vermeidung einer Untersuchungshaft gefordert - ebenfalls in Höhe von 29.000 Euro und mit einer Frist zur Zahlung innerhalb einer Stunde. Zudem hieß es, dass die angebliche Kaution durch Beamte der Staatsanwaltschaft Leer abgeholt werden würde.
Nach Angaben aller Geschädigten hatten diese Anrufe tatsächlich eine starke Wirkung. Erst nach einiger Recherche fanden sie heraus, dass es sich um Betrugsversuche handelte. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass keine Behörde Geld für angebliche Kautionen nach Verkehrsunfällen verlangt und diese auch nicht abholt. Untersuchungshaft wird grundsätzlich erst nach genauer rechtlicher Prüfung, aufgrund eines Haftgrundes und nach richterlicher Entscheidung verhängt und ist an bestimmte strafprozessuale Voraussetzungen gebunden. Sicherheitsleistungen beziehungsweise Kautionen sind in Einzelfällen nach Prüfung im Rahmen einer sogenannten "Außer Vollzugsetzung" eines Untersuchungshaftbefehles in einem ordentlichen Verfahren möglich. Die Polizei weist zudem darauf hin, dass kein Geld an fremde Personen herausgegeben werden sollte.