4500 Euro Strafe nach Ampel-Unfall
Urteil zum Unglück in Bingum
Der Verursacher des tragischen Verkehrsunfalls an der Fußgängerampel auf der B 436 in Bingum, bei dem die achtjährige Kristin am 4. Juni dieses Jahres schwerste Verletzungen und bleibende gesundheitliche Schädigungen erlitten hat, muss eine Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro zahlen. In einer Verhandlung am Amtsgericht in Leer wurde der 69-jährige Autofahrer aus Weener am Mittwoch wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 90 Tagessätzen á 50 Euro verurteilt. Zudem muss er die Verfahrenskosten tragen.
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