Härtefall-Regelung beim Straßenausbau

Verwaltung soll Satzung überarbeiten


Beim Ausbau von Straßen in der Gemeinde Jemgum sollen zukünftig andere Kriterien für die Erhebung von Anwohnerbeiträgen gelten. © Foto: Pixabay
Beim Ausbau von Straßen in der Gemeinde Jemgum sollen zukünftig andere Kriterien für die Erhebung von Anwohnerbeiträgen gelten. © Foto: Pixabay

Die Verwaltung der Gemeinde Jemgum wird von der Politik beauftragt, bis Anfang kommenden Jahres eine überarbeitete Fassung der Straßenausbau-Satzung vorzulegen. Dabei berücksichtigt werden sollen Regelungen für unzumutbare Härtefälle oder andere Lösungen. Das hat der Haushaltsausschuss am Mittwoch auf Antrag der Fraktion »Jemgum 21« beschlossen. Ob letztlich konkrete Vorschläge von »Jemgum 21« aufgegriffen werden, bleibt abzuwarten. Die Fraktion regte an, dass Beitragspflichtige mit einem geringen Einkommen zukünftig eine Ermäßigung in Höhe von 25, 50 oder 75 Prozent beantragen können. Diese Staffelung würde sich an noch festzulegenden Einkommensgrenzen orientieren. Auch solle es ermöglicht werden, Beiträge auf Antrag über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren zu strecken - und zwar zuzüglich eines Zinssatzes, der durch die Verwaltung zu berechnen sei.