Eilantrag zu Corona-Verbot abgelehnt
Ferienwohnung-Nutzer scheitern
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat einen Eilantrag gegen eine Verfügung des Landkreises Aurich zur Eindämmung der Corona-Pandemie abgelehnt. In der Verfügung war die Nutzung von Nebenwohnungen im Gebiet des Landkreises untersagt worden. Menschen, die eine solche Nebenwohnung bewohnen, wurden aufgefordert, unverzüglich abzureisen. Damit zeigten sich zwei aus Rheinland-Pfalz stammende Personen, die sich bis zuletzt in ihrer Ferienwohnung in der Gemeinde Krummhörn aufgehalten hatten, nicht einverstanden. Sie hatten einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt. Doch das Verwaltungsgericht Oldenburg hat den Antrag mit Beschluss vom 27. März abgelehnt und sich auf Seiten des Landkreises geschlagen.
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