»Kein Weg führt an Keimgutachten vorbei«
Nach Oldenburger Urteil: Landkreis Emsland sieht sich bestätigt im Kurs bei Mastanlagen
Auch Rheiderländer Maststall-Gegner dürften dieses Urteil mit großem Interesse aufnehmen: Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat dem Bauherrn einer Hähnchenmastanlage zugestanden, sein Projekt ohne die vom Landkreis Emsland geforderte Luftfilteranlagen realisieren zu können. Der Landkreis sieht seine Forderung nach Keimgutachten bei Genehmigungsverfahren für Stallbauvorhaben grundsätzlich bestätigt - auch wenn das Gericht Zweifel an der rechtlichen Grundlage hegt.
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