Weiterleben unter strengen Auflagen

Dobermann besteht Wesenstest


Der vierjährige Dobermann, der eine 52-Jährige in Hesel schwer verletzte, muss nicht eingeschläfert werden. Dafür müssen aber strenge Auflagen erfüllt werden.  © Foto: RZ-Archiv
Der vierjährige Dobermann, der eine 52-Jährige in Hesel schwer verletzte, muss nicht eingeschläfert werden. Dafür müssen aber strenge Auflagen erfüllt werden. © Foto: RZ-Archiv

Nur unter strengen Auflagen darf der vierjährige Dobermann, der eine Frau aus Westoverledingen vor drei Wochen in Hesel schwer verletzte, weiterleben. Diese Auffassung vertritt das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium nach einem erstellten Gutachten. Allerdings gibt es in der Leeraner Kreisverwaltung Zweifel, ob die geforderten Auflagen erfüllt werden können.Vor der endgültigen Entscheidung, ob der Dobermann eingeschläfert wird, soll laut Ministerium noch geprüft werden, ob eine Haltung unter hohen Sicherheitsanforderungen möglich ist. Was bedeutet das konkret? Der Hund darf außerhalb ausbruchssicherer Grundstücke nur mit Leine und Maulkorb geführt werden. Zudem muss der Dobermann so untergebracht werden, dass eine Kontaktaufnahme mit fremden Menschen in seiner vertrauten Umgebung nicht möglich ist. Geeignet ist nur ein erfahrener Halter für das Tier. Diese strikten Haltungsbedingungen müssten zudem auf Lebenszeit des Hundes gewährleistet werden können. Die Kreisbehörde hat nach wie vor erhebliche Zweifel, dass diese Vorgaben gewährleistet werden können.