Hähnchenmast: Frist bis Freitag

Landkreis hört Gemeinde Jemgum an - Vorhaben rechtmäßig


Die geplanten Hähnchenmastställe in Ditzumer Warpen sind baurechtlich zulässig. Zu diesem Schluss kommt das Planungsamt des Landkreises Leer nach eingehender Prüfung der Genehmigung. Die Gemeinde Jemgum hätte demnach das Einvernehmen zu dem Projekt nicht verweigern dürfen, stellt der Landkreis Leer fest. Bis zum Ende der Woche hat die Gemeinde nun Zeit, die Kreisverwaltung davon zu überzeugen, dass ihre Rechtsauffassung richtig ist. Gelingt ihr dies nicht oder reagiert sie nicht auf die Frist, dann muss der Landkreis Leer das fehlende Einvernehmen rechtlich ersetzen.