Mit dem Fahrrad auf die Straße

Flyer informiert über Radverkehr auf Leeraner Straßen


Die Bürgermeisterin Beatrix Kuhl mit ihren Mitarbeitern Uwe Vogelsang und Ehler Cuno (von links). © Foto: privat
Die Bürgermeisterin Beatrix Kuhl mit ihren Mitarbeitern Uwe Vogelsang und Ehler Cuno (von links). © Foto: privat

Der Radverkehr in Leer soll zukünftig vermehrt auf der Straße stattfinden. Grund dafür ist einer Änderung der Straßenverkehrsordnung aus dem Jahr 2013. Viele der neuen Regelungen sind noch nicht Jedem bekannt. Um Unklarheiten auszuräumen werden diese nun in einem neuen Flyer übersichtlich und verständlich dargestellt. »Radwege, die mit einem blauen Verkehrsschild, auf dem ein Rad abgebildet ist, ausgeschildert sind, müssen ­benutzt werden. ‚Dies soll laut Straßenverkehrsordnung aber zukünftig die Ausnahme sein’, erklärt Uwe Vogelsang vom Fachdienst Sicherheit und Ordnung. Damit schwächere und unsicherere Verkehrsteilnehmer als Radfahrer nicht auf die Straße müssen, wird in der Regel der Gehweg durch ein weißes Zusatzschild für Radfahrer freigegeben. Allerdings darf hier aus Rücksichtnahme auf die Fußgänger nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Gibt es keine Beschilderung, dürfen baulich vom Gehweg abgetrennte Radwege weiterhin uneingeschränkt mit dem Fahrrad befahren werden. Ausnahmen gibt es für Kinder. Bis zum achten Geburtstag müssen sie den Gehweg zum Radfahren benutzen, bis zum zehnten Geburtstag dürfen sie den Gehweg benutzen. In Leer gibt es außerdem Straßen, auf denen Schutzstreifen mit einer unterbrochenen Linie und Fahrradsymbol markiert sind. Der Streifen darf unter besonderer Rücksichtnahme auf die Radfahrer von Fahrzeugen mit genutzt werden. Auf den Fahrradstraßen in der Stadt Leer, zum Beispiel in der Brunnenstraße, haben Radfahrer Vorrang«, so schreibt die Stadt Leer in einer Pressemitteilung.