Letzter Kneipengast zückt ein Messer

30-jähriger Angeklagter zu Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt


Das Landgericht Aurich stellte dem Angeklagten nun mit einer Verurteilung wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und sechs Jahren Freiheitsentzug die Zeche aus. © Symbolfoto: Penning (dpa)
Das Landgericht Aurich stellte dem Angeklagten nun mit einer Verurteilung wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und sechs Jahren Freiheitsentzug die Zeche aus. © Symbolfoto: Penning (dpa)

Der letzte Gast führte bei seinem Pub-Besuch in Leer nichts Gutes im Schilde. Diese Erfahrung musste im Februar eine 73-jährige Gastwirtin machen. Der Besucher zahlte seine Zeche nicht, bedrohte die Wirtin stattdessen mit einem Messer, forderte Geld und eine Flasche Schnaps sowie ein Limonadengetränk. Die Zeche stellte ihm nun das Landgericht Aurich aus mit einer Verurteilung wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und sechs Jahren Freiheitsentzug.